AV1 FILM + MULTIMEDIA
Pfalzstraße 10
34260 Kaufungen

Fon: 05605-4321
Fax: 05605-70219
Email: info@AV1.de



Allgemeine Geschäftsbedingungen von AV1 Film + Multimedia

1. Gegenstand des Geschäfts
AV1 Film + Multimedia (Auftragnehmer = AN) produziert für den genannten Auftraggeber (AG) einen Film, DVD, CD. Rechtsgrundlage für dieses Geschäft ist die zwischen AN u. AG abzuschließende Auftragsvereinbarung (= Produktionsvertrag). Die konkreten Einzelheiten für die Produktion sind im Angebot, die gültigen Preise in der aktuellen Kostensatzliste aufgeführt. Kostensatzliste und Angebot sind Bestandteil des Vertrages, wenn sie darin schriftlich aufgeführt sind. Die Produktion erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden AGBs. Abweichenden Gegenbestätigungen widersprechen wir hiermit.

2. Leistungsumfang
Bei einer Produktion mit Einzelabrechnung, werden nach dem Briefing mit dem AG die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen gemäß aktueller Kostensatzliste (6a) für Einzelabrechnungen (Einheitspreise) kalkuliert und vom AN angeboten. Bei einer Produktion zum Festpreis verpflichtet sich der AN zur Übernahme der Leistungen gemäß Nr. I. der aktuellen Kostensatzliste für Komplett-Produktionen. Sonderleistungen sind bei Komplett-Produktionen nicht im Leistungsumfang enthalten. Für sie gelten die Kostensätze gemäß Kostensatzliste (6a).

3. Änderung des Leistungsumfanges
Das Angebot basiert auf einer Einschätzung des voraussichtlichen Leistungsaufwandes. Wird dieser während der Produktion geändert, muß dies angezeigt und vereinbart werden. Die Mehr- oder Minderleistungen sind in der Endabrechnung aufzuführen und zu vergüten.

4. Zahlungsweise
Die Zahlung der in der Auftragsvereinbarung aufgeführten Kosten für die Produktion erfolgt branchenüblich in Tranchen:
a. Jeweils 1/3 der Gesamtkosten: Vor Beginn der Recherchen, vor Drehbeginn, nach Übergabe des ersten
Beleg-Exemplares.
b. Bei Gesamtbeträgen bis 10-tausend € erfolgt die Zahlung in zwei Teilbeträgen, jeweils 50 % vor Beginn der Recherchen
und nach Übergabe des ersten Beleg-Exemplares.
c. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzüge.
d. Bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtkosten gelten alle unter Nr. 8.b. dieser AGB genannten Rechte als nicht erteilt.

5. Auftraggeberverpflichtungen > Der Auftraggeber verpflichtet sich:
a. bei den Recherchen behilflich zu sein und erforderliches Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen.
b. bei der Erstellung des Filmkonzepts oder Drehbuches mitzuwirken, damit der fertige Film seinen Vorstellungen entspricht. Einflussnahme auf Gestaltung und Inhalt des Filmes ist innerhalb des vereinbarten Kostenrahmens über das
Filmkonzept oder Drehbuch und während der Dreharbeiten möglich.
c. das Drehbuch oder Filmkonzept nach Abnahme schriftlich freizugeben. Danach sind Änderungen des Drehbuches, sowie
des bereits geschnittenen Bildmaterials nur noch gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten möglich.
d. bei den Dreharbeiten eine/n Ansprechpartner/in abzustellen, die/der befugt ist, die Motive freizugeben.
e. bei Bedarf für die Sichtung des Rohmaterials eine/n Ansprechpartner/in abzustellen, die/der den Bildinhalt erläutern kann.
f. Mehrkosten durch Unterlassung o. Verspätung der vereinbarten Mitwirkungsleistungen gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
g. bei allen überlassenen Vorlagen (Logos, Fotos, Filme u.ä.) den AN von jeglichen Rechten Dritter freizustellen.

6. Auftragnehmerverpflichtungen > Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
a. Zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bezüglich aller, ihm während seiner Tätigkeit beim Auftraggeber
bekanntgewordenen Daten und Informationen.
b. Vor einer Vertonung mit Musik aus dem GEMA-Repertoire, die notwendigen Rechte bei der GEMA einzuholen.
c. Den vorführfertigen Film bis zum, in der Auftragsvereinbarung aufgeführten Datum an den Auftraggeber zu übergeben,
vorausgesetzt, die Licht- und Witterungsverhältnissen lassen einen rechtzeitigen Abschluß der Dreharbeiten zu.

7. Gewährleistung / Haftung
a. Der AN verpflichtet sich zur Übernahme der Gewähr für technisch einwandfreie Qualität des Filmes, sowie für sorgfältige
und sachgerechte Auswahl der an der Herstellung beteiligten Personen. Berechtigt erhobene Mängelrügen sind
kostenlos nachzubessern.
b. Weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
c. Die Verzugsschadenhaftung ist begrenzt auf fünf Prozent des Auftragswertes.
d. Der AN haftet für schuldhaft verursachte Personenschäden
(bis max. 2.000.000 €) und Sachschäden (bis max. 1.000.000 €) pro Schadensfall. Die Haftung für schuldhaft verursachte
Vermögensschäden ist beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (bis max. 100.000 € pro Schadensfall).

8. Rechte
a. Das Urheberrecht und die Verwertungsrechte liegen beim Auftragnehmer (§ 7 UrhG).
b. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber (unter dem Vorbehalt gem. Nr. 4.d. dieser AGB) die folgenden (einfachen)
Nutzungsrechte: Das Recht zur Verbreitung, das Recht zur Vermietung und zum Verleih, das Recht der öffentlichen
Wiedergabe. Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte am Rohmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
Die Erteilung der Vervielfältigungsrechte am Master ist kostenpflichtig (Lizenzabtretungsgebühren > 250 €/Min.
oder 15% der Produktionskosten) und ebenfalls gesondert zu vereinbaren.
c. Das Master bleibt im Besitz des Urhebers. Aufbewahrungszeit: 5 Jahre.
d. Der Auftragnehmer hat ein eingeschränktes Nutzungsrecht an dem von ihm gedrehten Bildmaterial und zwar in dem
Sinne, dass er das Bildmaterial zur Demonstration des eigenen Leistungsbeweises abgegrenzten
Personenkreisen vorführen darf.
e. Alle sich aus der Nutzung der unter Nr. 8.b. erteilten Rechte ergebenden Verpflichtungen übernimmt ab dem Zeitpunkt
der Übernahme des Filmes der Auftraggeber.

9. Bindung an den Auftrag
Mit der Auftragsvereinbarung wird der Auftrag bindend. Wird trotz bindender Auftragsvereinbarung eine Ausführung des Auftrages durch den AG nicht ermöglicht, so ist von diesem eine Abstandszahlung in Höhe der vom AN erbrachten Vorleistungen, mindestens jedoch von 15 % der Gesamtauftragssumme zu zahlen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Kaufungen und Gerichtsstand für alle sich aus der Auftragsvereinbarung ergebenden Verpflichtungen
ist Kassel.


(Stand 01. April 2005)